Am selben Tag beschloss auch die Innenministerkonferenz (IMK), dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Bayern, das derzeit den IMK-Vorsitz inne habe, werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden.
Bis auf Weiteres sollen Polizeibeamte im Land ihren Entscheidungsspielraum nutzen. Im Einzelfall sollen sie laut den Ministerien entscheiden, ob die Ordnungswidrigkeit wegen des nicht erfolgten rechtzeitigen Umtausches geahndet wird oder nicht. «Das Ministerium für Inneres und Sport wird die Polizeibehörden auf mögliche Probleme für den rechtzeitigen Umtausch hinweisen und dafür sensibilisieren, das Opportunitätsprinzip entsprechend anzuwenden und den Ermessensspielraum zu nutzen, um eine Sanktionierung möglichst zu vermeiden», hieß es. Führerscheininhaber sollten sich jedoch schnellstmöglich um einen Umtauschtermin bemühen.
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die Fristen sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.