Mehrere Landtagsfraktionen hatten zuvor dafür plädiert, die Regeln anzupassen. Als vom Coronavirus genesen gilt man nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) ist laut dem Bundesgesundheitsministerium aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt. Im Bundestag gilt trotz der Verkürzung des Genesenenstatus teilweise weiter die alte Frist.