Sachsen-Anhalt setzt damit in der Gastronomie weiterhin nicht auf 2G plus, sondern es gilt eine 2G-Regelung: Genesene und Geimpfte müssen danach keinen zusätzlichen Test vorweisen. Gastwirte könnten jedoch freiwillig auf ein 2G-Plus-Optionsmodell setzen, sagte Grimm-Benne.
Die Verlängerung der Verordnung will das Kabinett in den nächsten Tagen noch formal beschließen. Geprüft wird aktuell, ob Regelungen zur Notbetreuung eingefügt werden, die für den Fall vorsorgen, dass aufgrund von hohen Infektionszahlen viele Erzieher und Lehrkräfte ausfallen. Bestimmte Berufsgruppen sollen einen Anspruch auf Notbetreuung haben.
Außerdem bleibt die Maskenpflicht an den Schulen bestehen, auch in Grundschulen, wie die Gesundheitsministerin sagte. Bis in die Woche nach den Winterferien, die vom 14. bis zum 18. Februar dauern, sollen die Schülerinnen und Schülen täglich getestet werden.