Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) erklärte, damit gebe es für die Kommunen verlässliche Spielregeln. «Erstmals ist klar festgehalten, dass ein finanzieller Ausgleich zu erfolgen hat, wenn Bundesaufgaben an die Kommunen übertragen oder bestehende Bundesaufgaben erweitert werden. Kurz gesagt gilt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.»
Der Präsident des Landkreistages, Michael Ziche, sowie der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernward Küper, begrüßten die Klarstellung. Die Landkreise hätten keine eigenen Steuereinnahmen. Sie seien neben einem auskömmlichen Finanzausgleich auf die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei allen Landes- und Bundesgesetzen angewiesen, erklärte Ziche. Küper ergänzte: «Es kommt nun vor allem darauf an, die Vereinbarung in der täglichen Praxis mit Leben zu füllen.»
Der Geschäftsführer des Landkreistags, Heinz-Lothar Theel, verwies darauf, dass etwa der Streit um die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses vor dem Landesverfassungsgericht ausgetragen wurde. 2020 wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde von neun Landkreisen zurück. Der Bund hatte zuvor den Kreis der anspruchsberechtigen Kinder erweitert, den Kommunen entstanden dadurch hohe dauerhafte Mehraufwendungen.