Da der Beschuldigte sich nach der Messerattacke um die Rettung des akut lebensbedrohlich verletzten 24-Jährigen bemühte hatte, werde die Tat von der Staatsanwaltschaft nicht als versuchtes Tötungsdelikt bewertet, betonte ein Sprecher. Der Mann überlebte dank einer Notoperation.
Die Hintergründe und das Motiv der Tat sind jedoch unklar, erläuterte der Sprecher. Täter und Opfer (beide Deutsche) kannten sich und wohnten in derselben Straße in Meißen. Der 37-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.