Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge in den nächsten Tagen steigt, hieß es. Bei der für die Bearbeitung zuständigen Sächischen Aufbaubank habe es bereits etliche telefonische Anfragen zum Verfahren gegeben. Anträge können noch bis zum
25. November gestellt werden. Die Mittel stammen aus einem mit 200 Millionen Euro gefüllten Fördermitteltopf des Bundes. Daraus stehen laut Ministerium maximal 15 Millionen Euro für den Freistaat bereit. Pro Gerät werden nicht mehr als 3000 Euro freigegeben. Förderfähig seien die mobilen Luftfilter nur für Räume, in denen nicht uneingeschränkt gelüftet werden kann.
Das Kultusministerium steht dem flächendeckenden Einsatz der Filter gegen das Coronavirus nach wie vor skeptisch gegenüber und beruft sich dabei auf mehrere Stellungnahmen des Umweltbundesamtes: Die Behörde erachte den umfassenden Einsatz der Geräte nicht für sinnvoll. Zudem seien die Filter kein Ersatz für das regelmäßige Lüften und deshalb nur für Räume sinnvoll, in denen das nicht möglich ist.