In 64 Fällen konnten die Fahrgäste den Nachweis demnach nicht erbringen. Die Verstöße wurden angezeigt. Zudem droht den Beschuldigten nun ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. «Die Kontrollen werden intensiv fortgesetzt», kündigte Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) laut Mitteilung an.
Seit dem 24. November gilt bundesweit die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen Nachweis über eine negative Testung mit sich führen, die bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein darf.