In der Verbandsgemeinde Puderbach gelte daher nun eine Stallpflicht für Geflügel, um «den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten», erklärte Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt. Zudem seien alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzumelden. Auch tot aufgefundene Vögel sollen gemeldet und nicht berührt werden.