«Nutzen Sie das Angebot der Bundesnetzagentur und prüfen Sie, ob Ihr Anschluss wirklich das liefert, was Sie laut Vertrag erhalten und bezahlen sollen», forderte die Grünen-Politikerin. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die zu großen Teilen an diesem Mittwoch in Kraft trete, erhielten die Verbraucherinnen und Verbraucher das Minderungsrecht. Die Bundesnetzagentur bietet für die Messungen eine App unter: https://breitbandmessung.de/desktop-app.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe im Herbst mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, dass die Bürger anbieterübergreifend teilweise jeden Monat zweistellige Beträge zu viel bezahlten, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten.
Bestätigen die Messungen, dass das Internet zu langsam ist, stünde den Verbrauchern jetzt - neben dem Kündigungsrecht - das Minderungsrecht zu. «Wer beispielsweise nur die Hälfte der vertraglichen vereinbarten Internetgeschwindigkeit erhält, zahlt auch nur die Hälfte des vertraglich festgelegten Entgelts.» Die Kunden sollten allerdings «niemals selbstständig und ohne vorherige Absprache mit dem Anbieter die monatliche Rechnung kürzen», mahnte Binz. «Dies führt in den meisten Fällen zu unnötigen Komplikationen in der Abrechnung.»