Ein entsprechender Anspruch bestehe nicht, entschied die Justiz in der Pfalz. Das Geschäft sei über die verbleibende Tür gefahrlos zugänglich. Die anderen Haupteingänge und das Brandschutztor müssten geschlossen bleiben, denn in dem nicht zugänglichen Bereich fänden Baumaßnahmen statt. Die Stadt Ludwigshafen begrüßte das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. «Wir werden nun mit dem Mieter auf der Basis der heutigen Entscheidung Gespräche führen», kündigte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) laut einer Mitteilung an.