Weiterhin gilt etwa, dass beim Nachweis über eine dritte Corona-Impfung ein Test bei 2G-plus-Regelungen entfällt. Wer zwei Mal geimpft oder genesen sei, muss weiter zusätzlich einen Testnachweis vorzeigen. 2G-plus gilt in vielen Innenbereichen etwa von Gastronomie, Hotels, Schwimmbädern, Fitnessstudios, bei Friseur und Kosmetik, aber auch beim Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.
Geändert wurde unter anderem die Regelung für Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote, dort ist nun 3G (Getestet, Geimpft, Genesen) vorgeschrieben statt wie bisher 2G (Geimpft, Genesen). Die neue Verordnung gilt wie alle vorherigen erst einmal für zwei Wochen bis zum 30. Dezember. Sie soll dann aber gegebenenfalls in angepasster Form bis ins neue Jahr verlängert werden.