Danach dürfen sich öffentlich und privat nur noch höchstens zehn geimpfte und genesene Menschen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt aber: ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen.
Die anderen Regeln der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit diesen neuen Bestimmungen angepasst wird, gelten weiter. Also 2G für den Handel mit Ausnahme von Supermärkten und ähnlichen Geschäften des täglichen Bedarfs und 2G plus für Gastronomie, Friseure und andere Innenräume, in denen die Maske nicht die ganze Zeit getragen werden kann. Dabei ersetzt das Boostern den negativen Schnelltest.