Im Saarland gilt ab Mittwoch im Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen alleine von FFP2-Masken. Das kündigte Regierungssprecher Alexander Zeyer (CDU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Saarbrücken an. Der Ministerrat habe sich auf eine neue Corona-Verordnung geeinigt, die am Mittwoch (26.1.) in Kraft trete.
Die Entscheidung ist Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Es hatte vergangenen Freitag die Zutrittsbeschränkung zum Einzelhandel nach der 2G-Regelung - also nur für Geimpfte und Genesene - vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel im Dezember bundesweit vereinbart.
Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gelte auch für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen, teilte die Landesregierung weiter mit.
In den saarländischen Schulen und Kindergärten müssen sich laut Bildungsministerium künftig nur noch positiv getestete Menschen in Quarantäne begeben. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) erklärte, so seien Präsenzunterricht und Kitabesuch für möglichst viele Kinder und Jugendliche möglich. «Gleichzeitig sorgen wir mit einem zusätzlichen Test pro Woche dafür, dass Infektionen in Kitas und Schulen noch schneller erkannt werden.» Künftig soll es laut Bildungsministerium drei statt zwei Tests pro Woche geben.
Der Bund hatte vergangene Woche bekanntgegeben, dass Geimpfte mit dem Vakzin von Johnson&Johnson erst nach einer zweiten Dosis eines anderen Impfstoffs als grundimmunisiert gelten – und nicht als geboostert. Dies stelle viele im Saarland vor Herausforderungen, teilte die Landesregierung mit. Sie beschloss daher Ausnahmen bei 2Gplus-Regelungen.
Von Mittwoch an seien frisch geimpfte und genesene Menschen für drei Monate nach der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) beziehungsweise Infektion mit Geboosterten gleichgestellt, hieß es. Dabei gelte aber eine Übergangsfrist von 14 beziehungsweise 28 Tagen. Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung werde ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen.