Das OVG war schon im vorherigen Eilverfahren zu dem Schluss gekommen, dass das Wohl der in der muslimischen Kita betreuten Kinder gefährdet gewesen sei und der Trägerverein gegen Auflagen verstoßen habe. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz hatte die Schließung 2019 angeordnet. Dagegen klagte der Träger des Kindergartens, der Moscheeverein Arab Nil-Rhein, in zwei Instanzen.
Laut OVG hatte dieser im Umfeld des Kindergartens Personen auftreten lassen, die islamistische Auffassungen vertreten hätten. Diese stünden mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht in Einklang. Auch sei der Trägerverein der Auflage, regelmäßig mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten, unzureichend nachgekommen.
Dem widersprach seinerzeit der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy. Es habe Kooperationen mit anderen Kitas gegeben. Dass das OVG von einer Gefahr spreche, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, sei nicht richtig. Am Dienstag sagte El Hagrasy, mangels einer Kenntnis des neuen OVG-Beschlusses könne er diese Entscheidung noch nicht sofort kommentieren.
Der Arab Nil-Rhein-Verein hatte die Betriebserlaubnis für seinen Kindergarten 2008 erhalten. Die behördliche Schließung der Kita 2019 war der erste Fall dieser Art in Rheinland-Pfalz. Den betroffenen Eltern bot die Stadt Mainz seinerzeit Plätze in städtischen Kindergärten an.