Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den 58-jährigen Syrer Anwar R. zu lebenslanger Haft unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach Auffassung des Staatsschutzsenats war er als Vernehmungschef in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Buschmann sagte weiter: «In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung weit über Deutschland hinaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben: Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt.» Das sei die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruhe. «Und diese Überzeugung spricht auch aus dem heutigen Urteil.»