Schneidewind übt wegen einer sogenannten Detektivaffäre seit März 2019 sein Amt nicht mehr aus. Er war zuletzt im Januar 2021 vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Schneidewind in 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche «Holz-Mafia» aufzudecken. Er tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt, am Ende bezahlt hatte die Stadt rund 230.000 Euro. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt.
Nach Angaben des saarländischen Innenministeriums gab es seit der Einführung der Direktwahlen der Bürgermeister im Jahr 1994 erst ein Abwahlverfahren: Im Jahr 2010 wurde in der Gemeinde Schiffweiler der Bürgermeister abgewählt, wie ein Sprecher sagte.