Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer
Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer
Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.
© dpa