Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen
Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen
Altersteilzeit ist theoretisch ab 55 Jahren möglich. Beschäftigte sollten aber sicherstellen, dass das Modell mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter geht. Hier gibt es Rat.
© dpa