Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen

Altersteilzeit mit Rentenversicherung absprechen


Altersteilzeit ist theoretisch ab 55 Jahren möglich. Beschäftigte sollten aber sicherstellen, dass das Modell mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter geht. Hier gibt es Rat.
© dpa