Zeichen gegen Antisemitismus: Proteste gegen Waters-Konzert

Monatelang gab es in Frankfurt Streit um das Konzert von Roger Waters. Für Teilnehmer einer Kundgebung gibt es keinen Zweifel, dass der Musiker Antisemismus verbreitet und die Geschichte relativiert.
Konzert Roger Waters
Roger Waters steht derzeit stark in der Kritik. © Angelika Warmuth/dpa

Zum umstrittenen Konzert des britischen Rockmusikers Roger Waters haben Vertreter aus der Politik und von Religionsgemeinschaften in Frankfurt zu einem entschiedenen Eintreten gegen Antisemitismus, Hass und Hetze aufgerufen.

«Judenhass ist überall in unserer Stadt zu verurteilen», sagte der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD). «Es gibt keinen Grund, einen Menschen wegen seiner Religion zu hassen, zu beleidigen und anzugreifen.» Die Bürgerpflicht sei, «jeden Tag klare Kante gegen Antisemitismus zu zeigen».

Dem Pink-Floyd-Mitbegründer Waters warf Josef vor, «unter dem Deckmantel der Freiheit» antisemitisches Gedankengut zu verbreiten, «und so jemanden wollen wir nicht in unserer Stadt haben», so Josef.

Auch der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker erklärte, es dürfe in keiner Halle in Deutschland Hass gegen Jüdinnen und Juden gesungen oder zum Ausdruck gebracht werden. Es sei schrecklich zu begreifen, dass 85 Jahre nach der Pogromnacht 1938 die Ereignisse verharmlost, dass Hass und Hetze verbreitet würden.

Bundesweite Kritik an den Konzerten

Waters wurde zuletzt immer wieder Antisemitismus vorgeworfen, bundesweit hatte es viel Kritik an den Konzerten des britischen Musikers gegeben. Unter anderem wird der 79-Jährige für seine Nähe zur BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) kritisiert, die zum Boykott des Staates Israel und seiner Güter wegen des Vorgehens gegenüber den Palästinensern aufruft.

Am Freitag war bekanntgeworden, dass die Berliner Polizei Ermittlungen gegen Waters wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgenommen hat. Hintergrund ist die Bühnenbekleidung des Musikers während seiner Konzerte am 17. und 18. Mai in der Mercedes-Benz-Arena in Berlin. So war er in Videos in sozialen Medien in einem langen schwarzen Mantel mit Schulterklappen und einer roten Armbinde zu sehen, auf der ein weißer Kreis mit einem Symbol abgebildet ist. Auch in München stand Waters vor einer Woche zeitweise in schwarzem Ledermantel und mit roter Armbinde auf der Bühne.

Waters selbst wehrt sich gegen den Verdacht der Volksverhetzung. «Die Elemente meines Auftritts, die in Frage gestellt wurden, sind ganz klar ein Statement gegen Faschismus, Ungerechtigkeit und Bigotterie in all ihren Formen», hieß es in einem Statement, das ein Anwalt Waters' veröffentlicht hatte.

Rund 500 Teilnehmer

Zu dem Gedenken und der Kundgebung in Frankfurt hatte ein Bündnis mit Vertretern aus Politik, von Religionsgemeinschaften und aus der Zivilgesellschaft aufgerufen. Die Polizei sprach von rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Man wolle ein Zeichen gegen Antisemitismus, gegen Israel-Hass und gegen Verschwörungstheorien setzen, sagte Michaela Fuhrmann, Leiterin Politische Beziehungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. Einige Teilnehmer hielten Schilder hoch mit Aufschriften wie «Israel, wir sind an Deiner Seite» und «Roger Waters, wish you were not here» (deutsch: Roger Waters, wir wünschten, Du wärest nicht hier) und «Roger Waters, we don’t Need YouTube Education» als Anspielung auf zwei der bekanntesten Songs von Pink Floyd.

In der Frankfurter Festhalle als Veranstaltungsort des Konzerts waren im Zuge der Pogromnacht 1938 mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um schließlich deportiert zu werden. Zum Gedenken an sie wurden Namen verlesen und Gebete gesprochen. Auch mit einer Schweigeminute gedachten die Teilnehmer der Opfer.

Ursprünglich sollte Waters‘ Show in Frankfurt wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte dagegen geklagt und vom Frankfurter Verwaltungsgericht Ende April Recht bekommen. Das Gericht hatte sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit berufen. Zwar bediene sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Der Auftritt relativiere oder verherrliche aber nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten, befand das Gericht.

© dpa
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