Ku'damm-Raser von 2016: Es bleibt Mord

Nach einem illegalen Autorennen wurde ein Mann wegen Mordes verurteilt. Er legte Verfassungsbeschwerde ein - doch ohne Erfolg. Was das für ihn bedeutet.
Das illegale Autorennen endete 2016 mit einem schweren Unfall. © Britta Pedersen/dpa

Fast sieben Jahre nach einem schlimmen Raser-Unfall auf dem Berliner Ku'damm ist der wegen Mordes verurteilte Fahrer mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die angegriffenen Entscheidungen verletzten den Kläger nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 2 BvR 1404/20)

Der Mann hatte sich mit einem anderen Fahrer am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht mitten in Berlin auf dem Kurfürstendamm spontan ein illegales Rennen geliefert. Auf einer Kreuzung rammte er mit 160 bis 170 Stundenkilometern ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Dessen 69 Jahre alter Fahrer starb noch am Unfallort.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil das Berliner Landgericht zunächst beide Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Das hatte es bis dahin noch nie gegeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil aufgehoben. Der zweite Berliner Prozess endete 2019 wieder mit zweimal Lebenslänglich wegen Mordes. 2020 hatte der BGH dann dieses Urteil für den ersten Mann bestätigt. Der zweite Ku'damm-Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Fußball news
Weigl lobt Schmidt trotz Abschied: «Sehr offenes Gespräch»
Tv & kino
Neuem «Spider-Man» gelingt exzellenter Kinostart
People news
Harrys Spitzelvorwürfe gegen «Mirror»-Verlag vor Gericht
Tv & kino
Bei «Grey's Anatomy» endet eine Ära
Familie
Essig mit Kräutern, Blüten oder Obst selbst aromatisieren
Internet news & surftipps
Apple stellt voraussichtlich eine Computer-Brille vor
Das beste netz deutschlands
Apple stellt voraussichtlich eine Computer-Brille vor
Das beste netz deutschlands
Youtube führt Abo-TV-Kanäle in Deutschland ein