Totes Baby Rabea: Neun Jahre Haft für Mutter

Der Fall sorgte im März bundesweit für Aufsehen: Im Mülleimer eines Parks liegt die Leiche eines getöteten Säuglings. Die Mutter wird wegen Mordes angeklagt. Nun ist ein Urteil gefallen.
Die 24-Jährige hatte die Tat vor Gericht zugegeben. © David Young/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Säuglings Rabea hat das Landgericht Mönchengladbach die Mutter zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Außerdem ordneten die Richter am Donnerstag die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an. Eine Gutachterin hatte die Frau wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 24-Jährige eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert.

Die Polin hatte im Prozess gestanden, ihr Baby nach der heimlichen Geburt im Badezimmer getötet zu haben. Dass sie schwanger war, habe sie zuvor nicht bemerkt. Als das Neugeborene angefangen habe zu schreien, habe sie es irgendwo gegen geschlagen.

Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord aus niederen Beweggründen. Dies bestätigte sich nach Auffassung der Richter in der Verhandlung aber nicht. So hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Angeklagte den Säugling aus Angst vor sozialem Abstieg und Verlust von Freiheiten oder - wie vom Staatsanwalt angenommen - aus Angst entdeckt zu werden getötet habe.

Wie wurde das Mädchen gefunden?

Eine Flaschensammlerin hatte die kleine Leiche Ende März in einer Einkaufstasche in einem öffentlichen Mülleimer in Mönchengladbach entdeckt. Die Polizei hatte zwei Monate lang aufwendig nach der unbekannten Mutter gesucht, unter anderem mit Handzetteln in mehreren Sprachen und einem Briefkasten für anonyme Hinweise. Im Zuge der Ermittlungen gab die Polizei dem toten Mädchen den Namen Rabea.

Ein DNA-Reihentest im Umfeld des Fundortes brachte die Ermittler schließlich auf die Spur der Angeklagten. Die 24-Jährige hatte freiwillig daran teilgenommen. Vor Gericht sagte sie aus, sie habe von dem toten Baby zwar gehört, aber nicht realisiert, dass es ihr Kind sein könnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt ließ auf Nachfrage noch offen, ob er in die Revision geht.

© dpa
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