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Bushido schlägt Gesprächsangebot von Ex-Geschäftspartner aus

Der Rapper Bushido und ein ehemaliger Geschäftspartner wollen sich nicht mehr zusammenarbeiten. Aber wer darf die sieben Häuser behalten, die sie einst gemeinsam erworben haben?
Bushido
Bushido steht vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel. © Joerg Carstensen/dpa

Im Zivilprozess um gemeinsame Wohnungsgeschäfte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Einem Gesprächsangebot eines Anwalts seines Ex-Partners Arafat A.-Ch. entgegnete er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren «Nein».

In dem Prozess geht es um sieben Häuser, die beide Männer gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf erworben hatten. Nach mehreren Auseinandersetzungen wollen sich beide geschäftlich trennen.

Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi - wirft seinem ehemaligen Geschäftspartner vor, Geld aus der gemeinsamen Unternehmung gezogen und für private Zwecke genutzt zu haben. Arafat A.-Ch. widerspricht dieser Darstellung. Das Geld sei auch im Interesse des Rappers und in gegenseitiger Absprache ausgegeben worden. Die Antwort auf diese Frage ist maßgeblich dafür, wie viel Geld Bushido an A.-Ch. bei einer Übernahme des Wohnensembles zu zahlen hätte.

Der Prozess ist Teil einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der beiden. Zuletzt hatte der Rapper in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat A.-Ch. um eine Millionensumme recht bekommen. Das Gericht bestätigte, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe.

© dpa
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