Neben dem üblichen Besuchskontingent kann unter bestimmten Voraussetzungen normalerweise auch der sogenannte Langzeitbesuch genutzt werden. In den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten können die Gefangenen in der Regel etwa drei Stunden mit ihren Familien oder Partnern verbringen - ohne Aufsicht. Aus diesem Grund können sie auch für intime Begegnungen genutzt werden.
Diese Räume dienen nach Angaben eines Sprechers des Landesjustizvollzugs der Pflege familiärer und partnerschaftlicher Kontakte. Sie sind - je nach Anstalt - eher wie ein Apartment eingerichtet, haben zum Beispiel auch eine Kochecke.
«Normale» Besuche bei Gefangenen fallen laut Bericht an den Rechtsausschuss unter die 3G-Regel. Umarmen dürfen sich die Gefangenen und ihre Besucher nur, wenn beide immunisiert sind.