Der Kläger gab an, die Räder gehörten ihm. Zwar sei sein Bruder Mitglied der Rockergruppe, jedoch nicht des verbotenen deutschen Ablegers, sondern der ausländischen Vereinigung Benelux. Dagegen meinte der Vertreter des Landes, der Bruder des Klägers habe bei einem Treffen der Rockergruppe mit ausländischen Gästen keine Kutte mit Verweis auf den Ableger Benelux getragen. Es reiche aus, dass die Möglichkeit des Reisens mit dem Motorrad bestehe.
Das Landeskriminalamt hatte darauf verwiesen, dass auf den Motorrädern vereinsbekannte Parolen, der Vorname des Bruders und dessen Funktion bei den Bandidos stehe. Die Bandiodos in NRW waren im Sommer 2021 vom Bundesinnenminister verboten worden, weil von ihnen eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehe.