Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder genesen ist, kommt seit Samstag nicht mehr in jedes Geschäft in Nordrhein-Westfalen - so schreibt es die 2G-Regel vor, festgehalten in der neuen Corona-Schutzverordnung. Nicht-Immunisierte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Etwa in Köln waren am Samstag in der Innenstadt Menschenschlangen vor Läden zu sehen.
Es sei für Weihnachten und Nikolaus eingekauft worden, so der Handelsverband. Gefragt seien etwa «kleinpreisige Geschenke» wie Spielwaren, Parfüm, Socken und Fitnessbänder gewesen. Aber auch Klassiker wie Schmuck, Fernseher und Spielekonsolen hätten Kunden erworben.