Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
In NRW gebe es keine andere Möglichkeit, als die Aufgabe an die Gesundheitsämter zu geben, so Laumann. Das Land habe keine eigene Landesstruktur dafür, werde die Gesundheitsämter aber nicht allein lassen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen oder Leitfäden. «Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache.»