Das Landgericht reduzierte die Strafe nach Angaben eines Sprechers jetzt nach der Revision durch den Bundesgerichtshof wegen der teilweisen Verjährung auf drei Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 23 KLs 26/21).
Von den im ersten Verfahren im Jahr 2020 angeklagten 650 Betrugsfällen mit einem Gesamtschaden von 850.000 Euro über einen Zeitraum von 2012 bis 2019 blieben nach der ersten Beweisaufnahme noch 37 vollendete und 9 versuchte Taten übrig. Im Revisionsverfahren stellte der BGH im Juli 2021 fest, dass ein Teil der angeklagten Fälle bereits verjährt war. Das Landgericht verurteilte Herbrechtsmeier jetzt wegen Betruges in 20 Fällen und versuchten Betruges in 6 Fällen.