Der Angeklagte sah sich nicht als schuldig, seine Verteidigung plädierte auf Freispruch. Durch den englischen Begriff «plated» - metallüberzogen - habe er kenntlich gemacht, dass die Barren nicht vollständig aus Gold seien, sondern nur mit einer Goldschicht überzogen, hatte der 27-Jährige zum Prozessauftakt im November erklärt. Die Kunden seien selber schuld gewesen - «leichtsinnig und gierig».
Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Das Gesamtbild sei ganz klar so geprägt gewesen, dass der Gegenüber getäuscht werden sollte, sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil vom Mittwoch ist nicht rechtskräftig.
Für den 27-Jährigen ist es nicht der erste Prozess dieser Art. Die fünf angeklagten Taten soll er begangen haben, als er bereits einmal wegen seines falschen Goldhandels verurteilt war. Drei Jahre Haft hatte das Amtsgericht Jever im November 2019 verhängt - das Urteil war nur noch nicht rechtskräftig. Als ein Haftbefehl wegen der Wiederholungstaten erging, tauchte der Angeklagte unter. Erst Mitte Januar 2021 stellte er sich und sitzt derzeit die Haftstrafe der ersten Verurteilung ab.