Der Erbe des Nachkriegsarchitekten der Marktkirche hatte mit einer Urheberrechtsklage versucht, den Einbau zu verhindern, weil er die schlichte Gestaltung des Innenraumes zerstört sah. Jetzt soll ein Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass das Fenster nachträglich eingebaut wurde. Dieser Kompromiss ist Teil eines Vergleiches, der am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Celle geschlossen wurde.