Für Gastronomie und Kultureinrichtungen gilt in Bremen derzeit die 2G-plus-Regelung, das heißt, Geimpfte und Genesene brauchen für einen Einlass zusätzlich einen Negativtest. Wer aber neben seinem vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze eine Auffrischungsimpfung (Booster) hat, braucht den zusätzlichen Nachweis nicht. Die «Geboostert-Bänder» sollen Kontrollen vereinfachen und mehrfache Prüfungen vermeiden. Die Gültigkeit unterliege bis auf Weiteres keiner zeitlichen Begrenzung, solange die Bänder unbeschädigt seien.