Führungskräfte und Geschäftsführungen sollten sensibilisiert und konkrete Instrumente entwickelt werden, die die Berufschancen von Frauen verbesserten und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellten. Es gelte den Grundsatz und das Grundrecht «Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit» zu fördern und durchzusetzen.
Neben der Wirtschaftssenatsbehörde beteiligen sich weitere vier Senatsressorts sowie die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten, der Landesfrauenrat Bremen, die Handels- und Handwerkskammer Bremen, der DGB Bremen-Elbe-Weser und die Arbeitnehmerkammer Bremen an dem Projekt.
Die Wirtschaftsbehörde verwies auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, wonach Frauen im Jahr 2020 in Deutschland 18 Prozent und im Land Bremen 22 Prozent weniger als Männer verdienten. 71 Prozent des Verdienstunterschieds lassen sich demnach strukturbedingt erklären, weil Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiteten, in denen schlechter bezahlt werde und sie seltener Führungspositionen erreichten.