Nach diesen Beschlüssen soll der Zutritt zu Geschäften künftig auf Geimpfte und Genesene beschränkt werden - unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte. Auch für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants soll künftig 2G inzidenzunabhängig gelten.
Bisher gilt 2G im Einzelhandel in MV erst ab einer definierten schwierigen Corona-Lage - nämlich dann, wenn eine Region auf der Risiko-Karte des Landes rot ausgewiesen ist oder das ganze Land länger als drei Tage eine Hospitalisierungsinzidenz von mehr als 9 hat. Sinken die Werte wieder unter bestimmte Werte, muss die Maßnahme nach bisheriger Lage wieder aufgehoben werden.
So wurde am Montag die 2G-Regel im Einzelhandel für Schwerin und den Landkreis Nordwestmecklenburg wieder gestrichen. Dies wurde von der Landesregierung nur zurückhaltend kommuniziert, was in vielen Geschäften Verwirrung zur Folge hatte.