Die Mutter des damals sechsjährigen Mädchens war am Dienstag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie habe damals im Januar 2019 die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan, hatte Richterin Tanja Krüske gesagt.
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei in diesem Fall nicht mehr möglich. «Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit», sagte Krüske. Mit dem Urteil war das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinausgegangen. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch oder Geldstrafe plädiert.
Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassen bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter war damals die Hauptzeugin.