Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Diese dürfen sich nur noch privat mit maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Dabei werden Genesene, Geimpfte und auch Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Für die Kontrollen müssen Polizei und Ordnungsämter sorgen. Die Regel 2G plus, nach der Genesene und Geimpfte mit Testnachweisen Zugang zu Veranstaltungen und Gastronomie haben sollen, gilt landesweit.