«Die Gesundheitsämter haben bereits einen umfangreichen Aufgabenkatalog, und die Spitze der Omikron-Welle rollt erst noch auf uns zu», sagte Köpp. Die Mitarbeiter seien dauerbelastet, und es hätten sich viele Überstunden angehäuft.
Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei ein ganzer Aufgabenkatalog für die Gesundheitsämter vorgesehen, so Köpp. So sollen sie ungeimpften Mitarbeitern in den Einrichtungen Tätigkeitsverbote aussprechen und Bußgeldverfahren einleiten. Der Sektor habe im Nordosten etwa 70.000 Beschäftigte, sagte Köpp. Wie viele von ihnen noch ungeimpft sind, sei unklar.
Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind.