Weitere staatliche Corona-Schutzvorgaben sind beendet. Von Mittwoch an gilt keine Testpflicht für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen aber noch bis zum 7. April Maske tragen.