Kretschmer: Obergrenze für Asylanträge notwendig

«Wir wollen solidarisch sein, aber wir kommen an die Grenzen dessen, was möglich ist», sagt der Ministerpräsident von Sachsen - und fordert im Zweifelsfall eine Gesetzesänderung.
Michael Kretschmer
«Wir haben in den Jahren 2015 folgende miteinander einen Konsens erzielt, [...] dass die Grenze irgendwo bei 200.000 Personen ist, die wir hier gut integrieren können», sagt der sächsische Ministerpräsident. © Robert Michael/dpa

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hält eine jährliche Obergrenze für den Zuzug von Migranten für notwendig. «Wir haben in den Jahren 2015 folgende miteinander einen Konsens erzielt, [...] dass die Grenze irgendwo bei 200.000 Personen ist, die wir hier gut integrieren können», sagte der CDU-Politiker am Freitag im ZDF-«Morgenmagazin».

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr rund 244.000 Anträge auf Asyl in Deutschland gestellt. In diesem Jahr waren es demnach allein bis April mehr als 110.000 Anträge. «Wir wollen solidarisch sein, aber wir kommen an die Grenzen dessen, was möglich ist», sagte Kretschmer. Man sei auf dem Weg zu 400.000 bis 500.000 Anträgen. Deutschland müsse handeln. «Und wenn dazu eine Gesetzesänderung notwendig ist, muss man das auch tun.»

Kretschmer hatte sich zuletzt in Interviews dafür ausgesprochen, Sozialleistungen für Asylbewerber zu kürzen. Zugleich schlug er eine Kommission vor, die sich mit allen Fragen rund um Asyl befassen soll.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, kritisierte den Vorschlag Kretschmers, eine Obergrenze für Asylanträge einzuführen. Dieser sei wenig praktikabel, sagte Thomae. «Der Vorschlag einer zahlenmäßigen Obergrenze für Flüchtlinge und politische Verfolgte hätte die bizarre Folge, dass Antragsteller, die am Anfang des Jahres kommen, einen Antrag stellen können, egal wie aussichtsreich dieser erscheint. Wer dagegen am Jahresende seinen Antrag stellt, würde ohne individuelle Prüfung abgewiesen, selbst wenn sein Antrag höchst berechtigt ist.»

© dpa
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