Lebenslange Haft für ICE-Messerstecher gefordert

Messerattacke in einem ICE in Bayern: Vor einem Jahr wurden dabei drei Menschen schwer verletzt. Ein radikal islamistischer Hintergrund stand schnell im Raum. Jetzt soll das Urteil gesprochen werden.
In einem ICE gab es im November 2021 zwischen Regensburg und Nürnberg eine Messerattacke auf mehrere Fahrgäste. © ---/vifogra/dpa

Nach der blutigen Messerattacke auf ICE-Reisende vor etwa einem Jahr hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter gefordert. Bundesanwältin Silke Ritzert warf ihm in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen in drei Fällen vor. Zudem gehe sie von einem radikal islamistischen Hintergrund der Tat aus.

Am 6. November 2021 soll der damals 27-Jährige in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg unvermittelt vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen schwer verletzt haben. Die zentrale Frage der Verhandlung ist, ob es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Dschihadisten handelt und wie sein psychischer Zustand zum Zeitpunkt der Tat einzuschätzen ist. Zu letzterem waren sich drei psychiatrische Sachverständige im Prozess einig: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt nicht psychisch krank gewesen.

Psychische Erkrankung soll vorgetäuscht sein

Er habe die blutige Tat «im Zustand voller Schuldfähigkeit» begangen, sagte Ritzert in ihrem Schlussplädoyer. Er habe seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen und dazu wahllos Reisende als «Vertreter einer offenen Gesellschaft» angegriffen. Eine psychische Erkrankung habe er lediglich vorgetäuscht, um im Falle einer Verurteilung in eine psychiatrische Einrichtung anstatt ins Gefängnis eingewiesen zu werden - sein Kalkül sei aber nicht aufgegangen.

Am Freitag soll es vor Gericht mit dem Schlussplädoyer der Verteidigung weitergehen. Das Gericht hatte zu Beginn des Verfahrens 24 Verhandlungstage bis zum 23. Dezember angesetzt - an diesem Tag wird nun voraussichtlich auch das Urteil verkündet.

© dpa
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