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Kanzler gegen weitere Anhebungen des Renteneintrittsalters

Für Bundeskanzler Scholz steht fest: Keine weiteren Anhebungen des Renteneintrittsalters. In der Debatte gab es zuletzt etwa Forderungen nach einer Rente mit 70.
Rentner
Die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge wird bereits bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. © Jan Woitas/dpa

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich gegen noch längeres Arbeiten bis zum Rentenbeginn gewandt. Wer heute mit 17 Jahren die Schule verlasse, habe 50 Jahre vor sich, sagte der SPD-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Das sei «eine lange Strecke». Daher müsse es auch eine Klarheit geben: «Es wird und soll keine weiteren Anhebungen des Renteneintrittsalters geben. Das wäre unverantwortlich.» Die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge wird bereits bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. In der Debatte gab es zuletzt etwa Forderungen nach einer Rente mit 70.

Scholz wies auch Überlegungen zu einem Aus der Rente mit mindestens 63 Jahren für lang Versicherte zurück. Wenn jemand, «der ganz lange ganz fleißig war», etwas früher ohne Abschläge in Rente gehen könne, sei das ein Stück Gerechtigkeit. «Gut, dass es so ist.» Aus der CDU war kürzlich ein Vorstoß für ein Ende der «Rente mit 63» gekommen. Sie zielt auf «besonders langjährig Versicherte», die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für Jüngere steigt die Altersgrenze.

Der Kanzler nannte die Renten-Angleichung in Ost- und Westdeutschland zum 1. Juli «einen großen Moment», der lange angestrebt worden sei. Dass dies vorzeitig erreicht wurde, sei «ein gutes Zeichen für die Einheit unseres Landes». Es gelte aber dafür zu sorgen, dass dies weiter unterfüttert bleibe. Daher müssten die Löhne und Gehälter im Osten auf gleiches Niveau kommen wie im Westen. Das sei vielfach noch nicht der Fall. Zum 1. Juli wurde der Rentenwert Ost an den im Westen angeglichen. Der Wert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Diese Punkte sammeln Versicherte über die Jahre. Multipliziert mit dem geltenden Rentenwert ergibt sich daraus später die Rente.

© dpa
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