Graffiti am Haus von Buschmann - Polizei ermittelt

Das Haus des Justizministers wird beschmiert, auch die Tür wird leicht beschädigt. Die Polizei prüft nun einen Eintrag in einem Webportal, in dem ein «transfeindlicher Einfluss» als Grund angegeben wird.
Marco Buschmann
Das Haus von Justizminister Marco Buschmann (FDP) wurde beschmiert. © Britta Pedersen/dpa/Archiv

Unbekannte haben das Wohnhaus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Gelsenkirchen beschmiert. Der Vorfall habe sich bereits am 19. Mai ereignet, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Zuvor hatte die «Welt» über die Tat berichtet. Nach Angaben aus seinem Ministerium hatte Buschmann an dem Tag Termine in Berlin.

Anwohner hätten die Polizei gerufen, «nachdem ihnen eine Graffiti-Schmiererei sowie eine leichte Beschädigung der Haustüre aufgefallen waren», teilte die Polizei mit. «Da auch der Bundesjustizminister an dieser Anschrift gemeldet ist, hat der Staatsschutz der Polizei Gelsenkirchen noch am selben Tag die Ermittlungen aufgenommen.» Ein Ministeriumssprecher sagte in Berlin, Buschmann habe nach dem Vorfall «umgehend eine Strafanzeige gestellt».

Buschmann: Demokraten streiten nicht mit Sachbeschädigung

Buschmann selbst bestätigte dies auf Twitter und zeigte kein Verständnis für die Täter. «Demokraten streiten mit Argumenten - nicht mit Gewalt und Sachbeschädigungen», schrieb der Politiker auf der Plattform. Seine politische Meinung könne man mit derlei Aktionen natürlich nicht beeinflussen, führte er aus.

Hinweise zu Tatverdächtigen gebe es bislang nicht, sagte ein Polizeisprecher. Man prüfe aber einen Eintrag im Webportal «Indymedia». Auf der vom Verfassungsschutz als «gesichert linksextremistische Bestrebung» eingestuften Seite wurde die Tat damit begründet, dass Buschmann «transfeindlichen Einfluss» auf den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nehme.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen dafür laut dem Entwurf, den Buschmann gemeinsam mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegt hat, nicht länger erforderlich sein.

© dpa
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