BKA-Chef für Herabstufung von Cannabis-Delikten

In Portugal sind Besitz und Konsum von Cannabis allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Der BKA-Präsident hält das für eine gute Lösung. Einen freien Verkauf wird es hierzulande aber wohl nicht geben.
Holger Münch
Spricht sich für eine Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit aus: BKA-Präsident Holger Münch. © Paul Zinken/dpa

BKA-Präsident Holger Münch hat in der Diskussion um die Cannabis-Legalisierung für eine mögliche Herabstufung von Cannabis-Delikten zur Ordnungswidrigkeit geworben. «Ich persönlich bin der Auffassung, dass das portugiesische Modell eines ist, das man sich sehr genau anschauen sollte», sagte der Chef des Bundeskriminalamtes in einem Interview des Formats «Social Live» der ARD-«Tagesschau». Die Strafverfolgung abzusenken und zu sagen, der Konsum und Besitz werde nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt, halte er für einen wichtigen Bestandteil eines möglichen Konzeptes.

In Portugal wurden der Besitz und der Konsum kleinerer Drogenmengen schon 2001 entkriminalisiert. Seitdem sind sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis zwar eine Ordnungswidrigkeit, es gibt aber bei einer Menge bis 25 Gramm keine Strafverfolgung mehr. Seit 2018 ist im Land auch der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke erlaubt, dafür brauchen Unternehmen aber eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums in Lissabon.

Legalisierung vorerst nur im Privatbereich

In Deutschland soll Cannabis einem Medienbericht zufolge zunächst für den privaten Anbau und Gebrauch und in speziellen Vereinen legalisiert werden. Einen freien Verkauf in lizenzierten Geschäften wird es dagegen zunächst wahrscheinlich nicht geben. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sehen das die überarbeiteten Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die geplante Cannabis-Legalisierung vor. Lauterbach will diese am Mittwoch gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen, Agrarminister Cem Özdemir (Grüne), in Berlin vorstellen.

Wie das RND weiter berichtete, ist geplant, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum künftig zu erlauben. Zudem sollen sogenannte Cannabis Social Clubs möglich werden - Vereine, die ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus eigenen Anbau versorgen.

Eine offizielle Bestätigung dafür gab es am Dienstag nicht. Aus Koalitionskreisen hieß es auf Nachfrage aber, die Informationen stimmten «weitestgehend». Die SPD-Spitze hatte außerdem bereits Ende März in einem Vorstandsbeschluss festgehalten: «Zentraler Bestandteil der Legalisierung sind für uns sogenannte Cannabis-Social-Clubs (CSC)». Nach dpa-Informationen sollen diese maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Nicht-Mitglieder können kein Cannabis bekommen.

© dpa
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