Es gehöre zu den «Kardinalpflichten» des Vermieters, ein verkehrssicheres Auto zur Verfügung zu stellen, urteilten die Richter in der am Montag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 2 U 28/21). Insbesondere die Bremsen und die Lenkung müssten funktionsfähig sein. Die Firma könne sich nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss für unverschuldete Schäden berufen.
Das OLG sprach der Klägerin 90.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 160 Euro zu. Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.