Aufgrund der andauernden und aktuell verschärften pandemischen Situation und der unsicheren ökonomischen Rahmenbedingungen müsse die Politik zur Krisenbewältigung fortgesetzt werden, erläuterten sie. Von den geplanten drei Milliarden Euro sind 2,3 Milliarden konkret für Corona-Hilfen vorgesehen, wie aus einer Aufstellung des Finanzministeriums vom Dezember hervorgeht. Mit rund 700 Millionen Euro sollen Steuerausfälle der Kommunen ausgeglichen werden.
Für das Hilfspaket sollen eine Milliarde Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen und eine weitere Milliarde über Kredite finanziert werden. Der Rest ergebe sich aus Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung, teilten die Fraktionen mit. Die Feststellung der Notlage ist wichtig, um eine Ausnahme von der in Hessen gültigen Schuldenbremse machen zu können.
Die Corona-Hilfen der hessischen Landesregierung müssen künftig alle über den Kernhaushalt abgebildet und finanziert werden. Der Staatsgerichtshof hatte im Oktober 2021 ein kreditfinanziertes Sondervermögen zur Pandemie-Bewältigung als verfassungswidrig eingestuft. Das Sondervermögen wurde zum 1. Januar 2022 abgewickelt.