Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Man habe sich an jenem Abend drogenbedingt «hochgeschaukelt». Ursprünglich wurde dem Angeklagten versuchter Totschlag zur Last gelegt - die Schwurgerichtskammer beließ es aber bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.