Die Eintracht hatte gemeinsam mit der Organisation Football Supporters Europe (FSE) und dem nationalen französischen Fanbündnis ANS Klage vor einem Berufungsgericht in Marseille eingelegt. Dieses habe nun festgestellt, dass die Maßnahme «weder erforderlich noch verhältnismäßig» gewesen sei und daher «für nichtig» erklärt werden müsse. Wegen vorangegangener Verfehlungen von Marseille-Fans hatte die UEFA für die Partie einen generellen Zuschauerausschluss verfügt. Die Behörden wollten mit dem Erlass verhindern, dass Frankfurter Anhänger ohne Tickets die geplante Fahrt nach Marseille antreten.
«Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußball-Fans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen», kommentierte Eintracht-Justiziar Philipp Reschke die Entscheidung.