Vergangene Woche hatte bereits der Kreis Groß-Gerau nach einem Ausbruch der Viruserkrankung im angrenzenden Baden-Württemberg die Stallpflicht angeordnet. Im osthessischen Landkreis Fulda wurden wegen nachgewiesener Fälle von Geflügelpest in Bayern eine Überwachungszone eingerichtet.
Die umgangssprachlich Vogelgrippe genannte Krankheit ist für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckend und kann vor allem in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Da sie häufig durch Wildvögel übertragen wird, steigt mit dem Vogelzug alljährlich das Risiko für die Einschleppung. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich.