Die Weihnachtsgnade ist für Insassen möglich, deren Strafende in die Zeit zwischen dem 26. November 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 fällt. Es würden in diesem Jahr per Weihnachtsamnestie voraussichtlich 1805 Hafttage erlassen, teilte das Justizministerium mit. In 56 Fällen sei ein Gnadengesuch abgelehnt worden. Ausgenommen von der Weihnachtsgnade sind zum Beispiel Gefangene, die eine Strafe im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern verbüßen.