Die Tat wertete die Kammer ebenso wie die Staatsanwältin als versuchten Totschlag. Aufgrund der Wahnerkrankung sei der Mann aber zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen, sagte Brommann. «Er war zur Tatzeit komplett von der Realität abgekoppelt und konnte deshalb das Unrecht seines Tuns nicht einsehen». Von dem 25-Jährigen, der an Verfolgungs- und Tötungsfantasien leide, gehe weiterhin eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus, sagte der Kammervorsitzende. Die dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug sei unausweichlich. Sie wurde auch von Anklägerin und Verteidigung beantragt.
Der Mann kam Anfang 2015 zunächst als Student nach Deutschland beantragte später vergeblich Asyl. Er erhielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schutzstatus.