Da der 40-Jährige keinen festen Wohnsitz hat, erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht. Die Ermittler prüften jetzt, ob der Festgenommene möglicherweise weitere Einbrüche im Umfeld des Tatortes begangen habe, sagte eine Polizeisprecherin.