Die Familie ist dem Jugendamt bereits bekannt, wie der Behördensprecher weiter sagte. Ein älteres Kind war bereits in dieser Woche in Obhut genommen worden, als die Mutter für die Geburt ins Krankenhaus gegangen war. Am dritten Tag nach der Geburt hatte das Jugendamt die Mutter und das Neugeborene in der Wohnung besucht, um sich ein Bild zu machen. Dabei habe sich bestätigt, dass die Mutter «aufgrund der familiären und gesundheitlichen Umstände» das Kind nicht ausreichend versorgen kann. Eine gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind sei abgelehnt worden. «Daher gab es aus Sicht des Jugendamtes keine andere Möglichkeit, das Leben des Kindes durch eine Inobhutnahme zu schützen.»
Weitere Details wollte die Behörde zum Schutz der Betroffenen nicht nennen. Wie es mit den beiden Kindern weitergeht, konnte der Sprecher zunächst nicht sagen. Das Familiengericht sei wie immer solchen Fällen eingeschaltet.